Schadenersatz bei verschneiten Straßen
Dienstag, 23. Februar 2010
Im Winter steigt durch glatte und verschneite Straßen das Unfallrisiko deutlich an. Viele Kunden der Direct Line fragen sich, wer im Fall eines Unfalls für den Schaden aufkommt.
Grundsätzlich gilt: Bei selbstverschuldeten Unfällen, wie zum Beispiel durch das Fehlen passender Bereifung oder unangepasste Geschwindigkeit, übernimmt die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung auch bei Glätteunfällen nur den Schaden am Wagen des Unfallgegners.
Für Schäden am eigenen Fahrzeug kommt die Kaskoversicherung auf. Dabei muss man beachten, dass die meisten Teilkaskoversicherungen nur Steinschlag-, Einbruch-, Brand-, Hagel-, Blitzschlag-, Sturm- oder Überschwemmungsschäden übernehmen. Einen Schutz bei selbstverschuldeten Beschädigungen am eigenen Fahrzeug bietet allein die Vollkaskoversicherung.
Wer bei Glätteunfällen innerhalb geschlossener Ortschaften die zuständige Kommune wegen einer Pflichtverletzung auf Schadensersatz in Anspruch nehmen möchte, muss die behauptete Pflichtverletzung nachweisen. Die Streupflicht der Kommunen ersetzt jedenfalls nicht eine besonders vorsichtige Fahrweise bei winterlichen Straßenverhältnissen. Untersuchungen nach Unfällen haben gezeigt, dass die Schuld in vielen Fällen beim Fahrer lag.
Deshalb: Sichern Sie sich durch umsichtige Fahrweise und eine umfassende Kfz-Versicherung ab. So sind Sie bestens für den anhaltenden Winter gerüstet.
Bla und Blubb
Amalia







