Strafzettel im Ausland
Montag, 29. Juni 2009So een Mist! Da hat man mich doch glatt bei meinem letzten Trip nach Prag jeblitzt. Und nur 500 Meter weiter wurde ick zur Kasse jebeten. Ärgerlich, schon war die Urloobskasse jeschrumpft. Doch dürfen die dat überhaupt? Muss ick im Ausland wirklich löhnen?
Die ernüchternde Antwort: Jo, ick muss. Auslandsknöllchen sollte man nicht uff die leichte Schulter nehmen. Wird man im Ausland mit zu viel Tempo uff´m Tacho erwischt, bezahlt man wirklich besser direkt vor Ort. Sonst kann die jeweilige Polizei den Wagen auch jerne mal stilllegen. Und ja, auch das dürfen die! Außerdem gibt es in vielen Ländern eenen Rabatt von bis zu 30 Prozent für Sofortzahler.
Noch fällige Bußjelder können och bei der nächsten Reise durch Zwangsmaßnahmen eengetrieben werden z.B. durch die Beschlagnahmung des Pkws, einen Gefängnisaufenthalt oder die berühmt berüchtigte Park-Kralle. Wer jar nicht erst zahlt, kann bei der nächsten Reise richtig Pech haben und nicht ins Land reengelassen werden.
Als Versicherer empfiehlt die Direct Line jedem Verkehrsteilnehmer sich vorschriftsmäßig und umsichtig zu verhalten – das gilt natürlich ooch fürs Ausland.
Tschüssikowski, der Klaus



