Monatsarchiv für April 2009

Kinder im Straßenverkehr

Freitag, 24. April 2009

Auf Kinder muss im Straßenverkehr besondere Rücksicht genommen werden. Denn Kinder sind in ihrem Verhalten unberechenbar, aber vor allem bei Unfällen viel gefährdeter als Erwachsene. Deshalb gibt es in Deutschland eine Kindersitzpflicht für Kinder unter 150 cm und bis zum 13. Lebensjahr. Ein Kindersitz ist eine für die geringe Körpergröße von Kindern angepasste Sitzgelegenheit und garantiert durch Rückhaltesysteme und Erhöhung der Sitzposition eine optimale Sicherung des Nachwuchses im Auto.

Kinder im Auto - Nur mit KindersitzBeim Kauf eines Kindersitzes muss man jedoch einiges beachten: Wie groß und schwer ist das Kind? Welche Befestigungsmöglichkeiten (Isofix, Dreipunkt- oder Beckengurt) gibt es? Wie sind die Fahrzeugsitze geformt? Wenn man das beachtet, den Empfehlungen des Herstellers folgt und auf ein orangefarbenes ECE-Prüfzeichen achtet, dann ist man jederzeit mit Kind und Kegel sicher unterwegs.

Wer ein Kind dennoch ohne jede Sicherung im Auto mitnimmt, dem drohen Bußgeld und Punkte. Zugunsten der Sicherheit Ihres Kindes sollten Sie dieses Risiko nie eingehen.

Da mag mein Sohnemann noch so quengeln. In seinem Alter ist ein Kindersitz Pflicht – sei es noch so „uncool”. Noch uncooler ist es aber aufgrund schlechter Sicherung beim Unfall quer durchs Auto geschleudert oder vom Gurt stranguliert zu werden.

Sturmschäden/Hagelschäden

Donnerstag, 16. April 2009

Alles Gute kommt von oben? Garantiert nicht! Denn was da teilweise von oben kommt ist alles andere als gut fürs Auto. Haben Sie schon einmal so einen richtig fiesen Hagelschauer erlebt, der nicht ohne Lackschäden und tiefe Dellen vorüberzieht?

Noch schlimmere Schäden kann so mancher Sturm anrichten. Ob herumfliegende Ziegel, herabfallende Äste oder gar das Umkippen des Fahrzeuges – alles Dinge, mit denen nicht zu Spaßen ist.

Aufatmen kann bei Sturm- oder Hagelschäden, wer bei der Direct Line versichert ist. Denn Schäden am Auto durch Sturm, Hagel, Blitzschlag und Überschwemmung sind durch die Teil- oder Vollkaskoversicherung abgedeckt. Nach Möglichkeit sollte man den Schaden mit Fotos dokumentieren und sofort der Versicherung melden. Einen Verlust Ihres Schadenfreiheitsrabattes brauchen Vollkaskoversicherte nicht befürchten. Sturmschäden werden als Teilkaskoschäden abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung ersetzt.

Mit Sicherheit allzeit bereit

Dienstag, 14. April 2009

Wenn es mit meinem Frauchen vor die Tür geht, muss jede Menge mit. Auch wenn es draußen grau in grau ist, muss die Sonnenbrille mit, bei strahlendem Sonnenschein wird der Regenschirm einpackt und auch die Hundeleine hat sie immer dabei, obwohl man die bei einem so gut erzogenen Hund wie mir nie braucht.

Auch ohne militärische Grundausbildung lebt mein Frauchen das Motto „Allzeit bereit”. Das merkt man auch in ihrem Auto. Ein geplatzter Reifen, gerissener Keilriemen oder ein Unfall und schon nimmt so manche Fahrt ein jähes Ende. Mein Frauchen bringt das nicht so schnell aus dem Konzept. Denn Sie ist auf alles vorbereitet. An ihrer Notfallausrüstung kann sich so mancher Verkehrsteilnehmer ein Beispiel nehmen. Alles, was der Gesetzgeber vorschreibt findet sich bei ihr an Bord: Der Verbandskasten wird regelmäßig kontrolliert und auf den neusten Stand gebracht, Warndreieck und Warnweste sind sicher im Kofferraum verstaut. Aber nicht nur das, sondern auch Wagenheber und Ersatzrad, eine Werkzeug-Grundausstattung, ein Feuerlöscher, eine zusätzliche Warnleuchte, ein Starthilfekabel und eine Einweg-Kamera für eine lückenlose Unfalldokumentation im Fall der Fälle sowie eine Taschenlampe findet man in ihrem Auto.

Aber das Wichtigste, was bei meinem Frauchen bei keinem Spaziergang und keiner Autofahrt fehlen darf, das ist doch wohl klar?!? Das bin ICH!

Wuff Wuff

Führerschein im Ausland

Donnerstag, 9. April 2009

Im kommenden Frühjahr bekommt unsere Familie Zuwachs. Nein, meine Frau ist nicht schwanger, sondern ein Au-Pair aus Spanien wird uns für fünf Monate unterstützen. Aber wissen Sie, was für einen Stress das bedeutet?

An alles muss man denken. Und jetzt kam auch noch das dazu: Darf die junge Dame in Deutschland überhaupt Auto fahren? Schließlich hat sie ihren Führerschein im Ausland gemacht. Behördenwüste Deutschland. Kommt man mit einer ausländischen Fahrerlaubnis nach Deutschland, steht man vor vielen Fragen: Welche ausländischen Führerscheine werden in Deutschland anerkannt? Was muss man beachten? Wann muss umgeschrieben werden?

Also hab ich mich mal schlau gemacht. Bereits seit dem 01. Juli 1996 gilt für die Berechtigung zur Benutzung von Fahrerlaubnissen aus EU-Staaten (dazu gehört auch Spanien) und EWR-Staaten, dass der der Führerscheinerwerber die Fahrerlaubnis während eines mindestens 185-tägigen zusammenhängenden Aufenthalts im Ausstellerland erworben haben muss. Das gilt aber nicht nur für Au-Pairs, sondern auch für alle Deutschen, die ihren Führerschein im Ausland machen wollen bzw. gemacht haben.

Umschreiben muss sie ihren Führerschein nicht lassen, weil ihr Aufenthalt in Deutschland nur von begrenzter Dauer ist. Allerdings hat sie ihren Führerschein weniger als zwei Jahren und unterliegt deshalb den deutschen Regelungen des Führerscheins auf Probe.
Kennen sie solche Probleme? Welche Erfahrungen haben Sie mit ausländischen Führerscheinen gemacht?

Sekundenschlaf

Mittwoch, 1. April 2009

Ein kleines Nickerchen kann wahre Wunder bewirken. Nach nur kurzem Powernapping fühlt man sich wieder fit und frisch. Nicht zu verwechseln ist Powernapping aber mit dem im Straßenverkehr äußerst gefährlichen Sekundenschlaf. Darunter versteht man ein ungewolltes Einnicken, das oft nur wenige Sekunden dauert. Sekunden, die Menschenleben bedeuten.

Sekundenschlaf - Ein Augenblick ist bereits zu vielDerartige Müdigkeitsattacken treten leider viel zu gerne im Straßenverkehr bei langen und monotonen Fahrten auf. Die Lider werden schwer, die Augen brennen und schmerzen, man fröstelt leicht und das Gähnen ist nicht mehr zu unterdrücken. Spätestens bei wiederholtem Aufschrecken aus Unaufmerksamkeit, sollte man dringend rechts ran, denn schnell schreckt man zu spät auf. Die Folge: schwere Verkehrsunfälle.

Nach dem ersten Auftreten von Müdigkeitssymptomen können schon 10 – 30 Minuten Schlaf auf dem nächsten Rastplatz reichen, um Sekundenschlaf zu verhindern. Auf keinen Fall sollte man sich durch lautere Musik oder durch eine Unterhaltung mit dem Beifahrer wach halten. Der spontanen Müdigkeit kann nur durch eine ausreichende (Schlaf-)Pause entgegengewirkt werden.

Schlafen kann jeder, wie und wo er möchte. Im Bett, auf dem Sofa, auf der nächsten Parkbank und meinetwegen auch bei der Arbeit – nur nicht während der Fahrt. Da gilt: Allzeit Augen auf!

Welche Erfahrungen haben Sie mit Sekundenschlaf gemacht?


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