Kinder im Straßenverkehr
Freitag, 24. April 2009Auf Kinder muss im Straßenverkehr besondere Rücksicht genommen werden. Denn Kinder sind in ihrem Verhalten unberechenbar, aber vor allem bei Unfällen viel gefährdeter als Erwachsene. Deshalb gibt es in Deutschland eine Kindersitzpflicht für Kinder unter 150 cm und bis zum 13. Lebensjahr. Ein Kindersitz ist eine für die geringe Körpergröße von Kindern angepasste Sitzgelegenheit und garantiert durch Rückhaltesysteme und Erhöhung der Sitzposition eine optimale Sicherung des Nachwuchses im Auto.
Beim Kauf eines Kindersitzes muss man jedoch einiges beachten: Wie groß und schwer ist das Kind? Welche Befestigungsmöglichkeiten (Isofix, Dreipunkt- oder Beckengurt) gibt es? Wie sind die Fahrzeugsitze geformt? Wenn man das beachtet, den Empfehlungen des Herstellers folgt und auf ein orangefarbenes ECE-Prüfzeichen achtet, dann ist man jederzeit mit Kind und Kegel sicher unterwegs.
Wer ein Kind dennoch ohne jede Sicherung im Auto mitnimmt, dem drohen Bußgeld und Punkte. Zugunsten der Sicherheit Ihres Kindes sollten Sie dieses Risiko nie eingehen.
Da mag mein Sohnemann noch so quengeln. In seinem Alter ist ein Kindersitz Pflicht – sei es noch so „uncool”. Noch uncooler ist es aber aufgrund schlechter Sicherung beim Unfall quer durchs Auto geschleudert oder vom Gurt stranguliert zu werden.



