Monatsarchiv für September 2008

Neuer Bußgeldkatalog kommt 2009

Donnerstag, 25. September 2008

Bereits seit einigen Monaten steht fest: Im kommenden Jahr werden die Bußgelder für Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr deutlich erhöht. Mit diesem neuen Bußgeldkatalog möchte die Bundesregierung die Zahl der Unfälle reduzieren. Denn vor allem das zu schnelle Fahren sorgt noch immer für die größten Schäden. Hier soll mit wesentlich höheren Geldstrafen, die Verkehrssünder empfindlich treffen, vorgebeugt werden.

Zahlte man z.B. bisher Innerorts bei einer Tempolimit-Überschreitung von 21 – 25 km/h ein Bußgeld von 50 Euro, werden ab dem 01. Januar 2009 nun 80 Euro fällig. Fährt man zwischen 41-50 km/h mehr als erlaubt, fordert der Staat demnächst 200 statt 125 Euro.

Wird ein Fahrer unter Einfluss von Alkohol oder anderen Drogen erwischt, so drohen beim ersten Mal 500 Euro, wird er zum zweiten Mal erwischt 1.000 Euro und beim dritten Mal 1.500 Euro. Den gesamten Bußgeldkatalog finden Sie auf den Seiten der Autobild.

Darf man nackt Auto fahren?

Donnerstag, 18. September 2008

Uff den Straßen nich jern jesehen, in FKK-Foren heiß diskutiert: Darf man eigentlich nackt Auto fahren? Bei der Hitze im Sommer wär dit doch ne willkommene Abwechslung.

Ick hab da einfach mal meene Kollegin jefragt, die kennt sich damit aus. Also… ick meene… sie kennt sich mit den jesetzlichen Vorschriften aus. Sie meente jedenfalls, dat es nich verboten is, nackt Auto zu fahren – solang man inner Karre bleibt und nicht komplett nackt gesehen wird.

Wenn man allerdings aussteigen will, muss man sich wieder bekleiden, da man sonst öffentliches Ärgernis erregt oder so. Uff jeden Fall jut zu wissen, was allet möglich is. Für Autos ohne Klimaanlage is dat doch ne großartige Alternative. Einfach einsteigen, ausziehen, Fenster uff und Fahrtwind jenießen.

„Nix passiert“-Tarif

Mittwoch, 10. September 2008

Den Begriff „Schadensamnesie” haben wir ja bereits erläutert. Aber nicht nur die Versicherungsnehmer, sondern auch wir, die Auto Versicherung Direct Line, können „vergessen”.

Wir können „vergessen”, dass Sie einen Unfall in der Kfz-Haftpflichtversicherung hatten und Sie verlieren Ihre gute Schadenfreiheitsklasse NICHT. Wie das geht? Über den sogenannten „Nix-passiert-Tarif”, eine Produktvariante unseres Hauses, die unsere Versicherungsnehmer zusätzlich abschließen können, sobald Sie unter anderem mindestens sechs unfallfreie Jahre hinter sich haben (mindestens Schadenfreiheitsklasse 6; gemäß den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AKB)). Bei einem Unfall pro Kalenderjahr werden Sie dann nicht im Tarif zurückgestuft, sondern behalten Ihre Schadenfreiheitsklasse in der Kfz-Haftpflichtversicherung – und dann freut sich auch das Portemonnaie. Denn umso besser die Schadenfreiheitsklasse, umso niedriger ist der Versicherungsbeitrag, den Sie zahlen müssen.

Für alle, die mehr wissen wollen, gibt es hier mehr Informationen zum „Nix-passiert-Tarif“.

Mitfahrgelegenheiten 2.0

Freitag, 5. September 2008

In meiner Jugend war es ganz normal, immer zu schauen, wie möglichst viele Leute mit möglichst wenig Autos ans abendliche Ziel kommen. Wir waren jung, hatten meist nur den Wagen von den Eltern und so war logistisches Geschick gefragt.

Laut dem KFZ-Blog liegt die Mitfahrgelegenheit durch die steigenden Spritpreise wieder im Trend. Kein Wunder, denn Zusammenfahren schont nicht nur das Konto, sondern hilft auch, neue Kontakte zu knüpfen. Und die Umwelt dankt es Ihnen auch!

Dank diverser Online-Anbieter ist das Finden von Mitfahrern eine Kleinigkeit geworden, kaum auszudenken, wie umständlich das früher gewesen sein mag. Ob als Fahrer oder Beifahrer, der Abschluss einer Kfz-Unfallversicherung kann in jedem Fall sinnvoll sein. So sind Sie im Schadensfall vor den Folgen eines Unfalls geschützt.

Andreas

Es war einmal bei Direct Line

Mittwoch, 3. September 2008

Wir freuen uns im doch recht reellen Versicherungsalltag immer über märchenhafte Begebenheiten. Eine meiner Kolleginnen durfte sich vor kurzem wie Dornröschen fühlen. Während eines Telefonats mit einem Kunden sagte ihr dieser, dass er seinen Namen geändert habe und nun “Prinz Gustav” heißt.

Da sie nicht alle Tage einen Prinzen am Apparat hat, antwortete sie mit einem Grinsen und „hier ist Prinzessin Ann”.

Leider klärte der Versicherungsnehmer sie auf, dass doch „Prinz” der Nachname sei und er sie nicht mit in sein Königreich nehmen wird… so bleibt uns die Ann wenigstens erhalten und mir ihre Leckerlis.

Wuff, Wuff


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